Reisen über Land
Reisen innerhalb des Landes sollten möglichst auf dem Luftweg erfolgen. Während der Dämmerung und in der Nachtzeit sollten Fahrten außerhalb der Stadtzentren vermieden werden, da mit falschen Straßensperren und Anschlägen von kriminellen oder terroristischen Gruppen gerechnet werden muss.
Personen, die ihren Wohnsitz in Algerien haben oder Algerien regelmäßig beruflich bereisen, sollten dafür Sorge tragen, Routineabläufe zu vermeiden (z.B. bei Autofahrten). Die vom algerischen Partner angebotenen Sicherheitsmaßnahmen sollten in jedem Falle in Anspruch genommen werden. Menschenansammlungen, öffentliche Gebäude und Einrichtungen der Sicherheitskräfte sollten nach Möglichkeit gemieden werden.
Das Auswärtige Amt weist nachdrücklich auf die Gefahren bei Reisen in die Gebiete südlich der Städte Béchar, Ghardaia, Touggourt und El-Oued hin. Mehrere Gruppen von Saharatouristen wurden 2003 in Südalgerien entführt. Die Gefahr von Entführungen besteht auch weiterhin; im März 2008 reklamierte Al-Qaida im islamischen Maghreb die Entführung zweier österreichischer Staatsangehöriger im algerisch-tunesischen Grenzgebiet. Besonders gefährdet sind Individualreisende, die auf dem Landweg unterwegs sind. Vor dieser Art des Reisens wird ausdrücklich gewarnt. Reisen in die o.a. Gebiete sollten ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und wobei die Anreise auf dem Luftweg erfolgt.
Die deutsche Botschaft in Algier gibt in Einzelfällen Auskünfte zur aktuellen Sicherheitslage. Die Möglichkeiten zur konsularischen Hilfestellung in Not- und Unglücksfällen sind allerdings angesichts der Größe des Landes begrenzt.
Reisen über Land
Die Landgrenze nach Marokko ist geschlossen.
Reisedokumente
Für die Einreise nach Algerien muß der Reisepass mindestens 6 Monate über das beabsichtigte Reisedatum hinaus gültig sein. Für mitreisende Kinder ist kein eigener Reisepass erforderlich. Ein Eintrag im Reisepass eines Elternteils wird akzeptiert.
Visum
Für Reisen nach Algerien muss rechtzeitig (mindestens 2 Wochen) vor Reiseantritt bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn ein kostenpflichtiges Visum beantragt werden. Vorherige telefonische Auskunft sollte eingeholt werden. Antragsformulare sind bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn erhältlich. Sie können schriftlich angefordert werden; ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag ist dafür unbedingt bei zufügen. Die Kosten für die Visumsausstellung können dem Antrag als Verrechnungsscheck beigelegt werden.
Die algerische Botschaft erteilt Visa nur noch, wenn Antragsteller ihre Reiseroute präzisieren und den Nachweis erbringen, dass ein Reiseveranstalter mit der Organisation der Reise beauftragt wurde. Die Konsularabteilung der Algerischen Botschaft bzw. Konsulate hält eine Liste mit Reiseveranstaltern bereit.
An Flughäfen oder Grenzübergängen werden keine Visa erteilt. Seeleuten kann die Grenzpolizei (PAF) am Hafen eine Genehmigung zum Landgang („permis d’escale“) erteilen. Sie verfügt hierbei über einen breiten Ermessensspielraum und hat diese Genehmigung gelegentlich (gerade in Algier) verweigert.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es empfiehlt sich daher, vor Antritt der Reise Erkundigungen einzuholen.
[Member-Link] Bitte

oder

Stand 24.03.2008
(Unverändert gültig seit: 13.03.2008)
Ich denke hier wurden alle Fragen beantwortet.
Nach der Entführung zweiter Östereicher sind die Sicherheitsbestimmungen verschäft worden.
Claudia