Hallo an alle,
weiß jemand ob man seit ca. 14 Tagen wieder direkt an der Grenze zu Libyen das Visa beantragen kann, wie früher, dies wurde jetzt neu in meinen Kreisen berichtet, da die Infos alle noch alt sind auf den Seiten?
Claudia
laut Auswärtigem Amt stehen noch die alten Infos:
Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum.
Der Aufenthalt in Libyen zu touristischen Zwecken wird nur noch Gruppen mit einer Mindestanzahl von vier Personen bei gemeinsamer Einreise mit Visum erlaubt. Die libyschen Volksbüros stellen jedoch nach wie vor für einzelne Geschäftsreisende Touristenvisa aus.
Seit dem 08.01.2009 gelten folgende Bestimmungen zur Visumantragstellung:
* persönliches Erscheinen des Antragstellers
* Reisekrankenversicherungsnachweis
* Hotelreservierung
* Hin- und Rückflugticket
* Schreiben des Arbeitgebers/Beschäftigungsnachweis der jeweiligen Firma oder eine Firmenlizenz von selbständigen Unternehmern
Die Bearbeitungszeit beträgt nach Auskunft der libyschen Botschaft in Berlin 10 Werktage. Die Gebühren zur Antragstellung betragen 60,- €. Diese werden auch im Fall einer Ablehnung des Visumantrags nicht zurückerstattet. Diese Bestimmungen gelten nicht für Diplomaten und offizielle Delegationen.
Laut Auskunft des libyschen Volksbüros in Berlin wird die persönliche Vorsprache von Visa-Antragstellern, auch Geschäftsreisenden, verlangt. Eine vertretungsweise Einholung, etwa durch Visadienste, ist vorerst nicht möglich.
Nach einer Mitteilung der libyschen Tourismusbehörde ist die Auflage, nach der bei Einreise mindestens 1.000,- US$ (oder Gegenwert in einer konvertierbaren Währung) mitzuführen sind, wieder aufgehoben worden. Eine amtliche Bestätigung hierzu steht noch aus, in der Praxis wird der Nachweis nicht mehr verlangt.
Die im November 2007 eingeführten neuen Vorschriften für die Einreise (Übersetzung der Passdaten in die arabische Sprache, s.u.) gelten nach wie vor.
Übersetzung von Passdaten
Am 11. November 2007 wurde bekannt, dass die libyschen Behörden Reisende trotz gültigen Visums an der Grenze zurückweisen, wenn sie nicht eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte arabische Übersetzung ihrer Passdaten mit sich führen. Auch vor dem 11. November 2007 nach Libyen eingereiste Inhaber von nicht ins Arabische übersetzten Reisedokumenten können von dieser Maßnahme bei der Ausreise betroffen sein und sollten sich frühzeitig mit ihrem Reiseveranstalter oder der Deutschen Botschaft in Tripolis in Verbindung setzen
Das libysche Außenministerium hat am 15.11.2007 zu den neuen Einreisebestimmungen hinsichtlich der Erfordernisse dem Auswärtigen Amt folgende Information zur Verfügung gestellt:
"Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden."
Das Auswärtige Amt hält hierzu fest: Deutsche Passbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Passdaten. Reisende sollten daher die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro).
Aus der bisherigen Praxis ist dem Auswärtigen Amt mitgeteilt worden, dass die Übersetzungen fest mit dem Pass verbunden sein sollen, d.h. eingeheftet, eingeklebt oder als auszufüllender Stempelvordruck.
Für die Erteilung eines Visums an deutsche Staatsangehörige ist das Libysche Volksbüro in Berlin zuständig (siehe auch „Aktuelle Hinweise“). Dort erhalten Sie verbindliche Informationen über die Einreisebestimmungen.
Reisedokumente
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.
Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.
Registrierung am Aufenthaltsort
Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt fünfzehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.
Achtung!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ab dem 18.Mai 2009 gelten folgende Bestimmungen zur Visumsantragstellung.
Einreise-Visum:
* Reiseformular als Word Datei [Member-Link] Bitte

oder
* Zwei Passfotos aktuell und in Farbe sein [Member-Link] Bitte

oder

* Persönliches Erscheinen
* Einladung des Geschäftspartners ( Referenznummer )
* Reiseformular muss ausgefüllt werden
* Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.
* Angabe der Referenznummer bei der Beantragung
* Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass.
* Pässe dürfen nicht mehr auf dem Postweg an die Botschaft geschickt werden
* Übersetzung Ihrer persönlichen Angaben aus dem Deutschen ins Arabische, auf einer der letzten Seiten des Passes
* Pass Kopie
* Frankierten Brief Umschlag
Neue Visum Preise
Ein 6 Monatsvisum 140€
Ein 3 Monatsvisum 120€
Ein 1 Monatsvisum 70€
Bei Abgabe des Passes am Montag erhalten sie ihn samt des Visums am Mittwoch .
Bei Abgabe des Passes am Mittwoch erhalten sie ihn samt des Visums am Freitag.
Bei Abgabe des Passes am Freitag erhalten sie ihn samt des Visums am Montag.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne unter folgender Telefonnummer zur Verfügung:
Montag / Mittwoch / Freitag ab 13.00 Uhr
030-20059641
Öffnungszeiten: Mo / Mit / Fr 9.00 - 12.00 Uhr
konsulat@libysche-botschaft.de
Claudia Poser