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  | Visa - und Einreisebestimmungen weltweit - Rückreiseticket bzw. Nachweis ausreichender Mittel |

Grundwissen VisaGrundwissen Einreisebestimmungen & Visa:



- Antwort auf 90% aller Visumsfragen
- Visum für ein Ausland in anderem Ausland beantragbar? 
- Visumformular: Adresse im Reiseland?
- Professioneller Visadienst?
- Visumslaufzeit zu kurz für geplanten Aufenthalt?
- Sonderfall Mitsegeln "Hand gegen Koje" 
- Touristenvisum - Arbeitsvisum?
- Sonderfall WWOOFen & Working Holiday 
- Sonstige Einreisefrage?
- Unterschied Konsulat - Botschaft
- Rückreisenachweis - Weiterreisenachweis

VisumsfragenAntworten zu Visum - Visa Fragen weltweit:

Viele Länder verlangen bei Einreise von Staatsbürgern anderer Nationen außer einem gültigen Reisepass ein Einreisevisum (pl. Einreisevisa, engl. "visa", pl. "visas"), etliche auch ein Rückflugnachweis (s.u.).
Oft wird der Visumsantrag im Flugzeug sitzend ausgefüllt, das Touristenvisum selbst bei Einreise problemlos gewährt ("visa on arrival").
Das gilt jedoch nicht überall, nicht für jede Nationalität und hängt in manchen Ländern auch davon ab, ob man per Flug oder über Land / See einreist!

>90% aller Visumsfragen im WRF für alle Länder beantworten sich in den nächsten 5 Zeilen:

Aktuellste und offiziellste Informationsquellen für Visa- und Einreisebestimmungen (auch für Tiere, z.B. Einreisebestimmungen für Hunde) sind weltweit für alle Länder:
- für Deutsche die Webseite des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de (AA),
- für Schweizer das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten EDA
- für Österreicher das Österreichische Aussenministerium www.bmaa.gv.at/ ,
in Verbindung mit den dort verlinkten Adressen der inländischen Vertretungen des jeweiligen Auslandes.
Damit solltest Du eigentlich fast alle Deine Visumsfragen (auch die der Notwendigkeit eines Rückreisetickets, s.u.) schnell selbst klären können.
Reisebüros und Fluggesellschaften nutzen zum Nachschlagen der für eine Auslandsreise erforderlichen Reisedokumente und Gesundheitsvoraussetzungen den TIMATIC (s.u.).

Für einen Stopp-Over, also einen Aufenthalt, bei dem Du den Transitbereich des Flughafens nicht verlässt, brauchst Du kein Visum im Voraus zu beantragen (Update: Ausnahme USA, s.u.)

Besonders kompliziert sind die Einreisebestimmungen derjenigen Länder, die sich außenpolitisch so verhalten, dass sie inländisch mehr Sicherheit produzieren müssen.
Auf manchen Botschaftsseiten (z.B. USA) muss man sich deshalb ganz schön durchwühlen, bis man die Antwort auf seine Einreisefrage findet...
Auch bei einem Stopp-Over wird man in den USA inzwischen erkennungsdienstlich so behandelt, als wolle man die USA besuchen, d.h. Transit ist in den USA de facto abgeschafft worden.

Erfahrungswerte zu Ländern mit unüblichen Visabestimmungen (z.B. Russland, Kuba,...) stehen bereits im Suchen!

Visum für ein Ausland in einem anderen Ausland besorgen?

Auch weltreisend im Ausland unterwegs erhält man selbstverständlich Einreisevisa (oftmals billiger und inkl. Lokalkolorit der örtlichen Visumsstelle) in den örtlichen Konsulaten des avisierten Einreiselandes.
Die meisten Botschaften haben ebenfalls eine Konsularabteilung.
Existiert im momentanen Reiseland ein Konsulat, kannst Du Dein Visum für das Wunscheinreiseland (nach den für Deine Nationalität geltenden Einreisebestimmungen) auch dort beantragen und bekommen.
Vorsicht:
Kein Land hat konsularische Vertretungen in allen Ländern!

Deshalb ist bei bekannter Fernreiseroute die Abklärung, in welchem Ausland man ein Visum braucht und wo man es sich zweckmäßiger Weise besorgt neben einer rechtzeitigen Impfplanung das Herzstück einer Weltreisevorbereitung.
Links zu Botschaften und Konsulaten (Unterschied?) aller Länder überall weltweit   embassies worldwide. Weitere Immigration-Links siehe Weltreise-Links.
Wer sich Visa teilweise erst weltreisend unterwegs besorgen möchte sollte bedenken, dass dies oft mehrere Tage dauern kann und dazu meist ein Reisepass und Passfotos abgegeben werden müssen, sodass ggf. die Anschaffung eines Zweitpasses notwändig werden kann, siehe Weltreiseforum Zwei deutsche Reisepässe - sinnvoll und notwendig?
Persönliche Erfahrungen zu vielen Auslandskonsulaten lassen sich über die WRF-Suche finden.


VisumsfragenWeiterreisenachweis - Rückreisenachweis - Rückflugticket:


Viele Länder (welche, s.o.) verlangen bei Einreise bzw. zur Ausstellung eines Visums (auch visa on Arrival) einen Weiterreisenachweis (bzw. gleich einen Rückreisenachweis bisPassstempel & Einreisevermerke ins Heimatland, weil ein Weiterreiseticket das Immigrationsproblem nur ins nächste Land verlagert).
Dieser Weiter- Rückreisenachweis muss in der Zeitspanne liegen, für die man bei Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung bekommt.
Wer im Voraus ein Visum beantragt und bekommen hat, braucht keinen separaten Weiterreisenachweis / Rückflugticket mehr!
Etliche Länder verlangen einen Rückreisenachweis zwar bei Flug-, nicht aber bei Einreise über Landweg: Deutsche siehe AA., vergleichbare Instanz anderer Länder "" Weltreise-Links.
Eine unerwartete Tücke kann den Flugreisenden bzgl. der Rückflug-Nachweis-Frage beim Abflug am Check-In-Schalter der Airline erwarten:
IATA-Fluggesellschaften prüfen beim check-in oft, ob die in ihrer Datenbank IATA-TIMATIC vermerkten Einreisevoraussetzungen erfüllt sind und können ihren Transportauftrag verweigern, wenn das nicht der Fall ist.
In der Regel entsprechen die Angaben in der TIMATIC-Datenbank den Einreisebestimmungen des Auswaertigen Amts resp. EDA, bmaa), aber gerade in Bezug auf den Rückreisenachweis nicht immer!. Daher im Zweifelfall auch im Timatic nachsehen dessen Datenbank hier über Star Alliance abgerufen werden kann.
Globetrotter mit RTW-Tickets besitzen damit für alle auf der Weltreiseroute liegenden Länder einen Rückreisenachweis. Immer wieder erleben wir frustriert unterwegs in der Immigrations- Patsche sitzende Weltreisende, die sich von Reisepraxis-fremden Weltreiseinfoseiten zum Kauf angeblich günstigerer Einzeltickets für ihre Weltreise motivieren ließen...
Bevor Du aber an diesen Rückreisenachweis-Klauseln verzweifelst, lies im WRF: Rückreisenachweis - die Lösung.


Visum-Antrag, Visum-Formular ausfüllen:

Die größte VisumformularVerunsicherung beim Ausfüllen eines Visumsformulars, egal ob bei vor-beantragten Visa oder bei Komplettierung eines Visa on Arrival im Flugzeug, besteht beim Individualreisenden meist bei der Immigrationsfrage: "Adresse im Reiseland" ("address in visa-country"). Denn als Globetrotter hat man bei Ankunft oft noch keine Ahnung, wo man die erste Nacht verbringen wird.
Die Lösung:
Feld nicht frei lassen, das provoziert sicher Nachfragen beim Immigrationsbeamten!
Einfach irgendeine (bestehende) Unterkunftsadresse (z.B. aus dem Weltreise Workshop Unterkunftsuche, aus dem Reiseführer oder vom Sitznachbarn) eintragen.
"Hilton Hotel" ist auch ein Eintrag, der vielerorts gut funktioniert.
Dieser Eintrag im Einreiseformular ist schließlich fast nirgends bindend - und man kann sich immer mal spontan umentscheiden.
- Sollte Dir ein Einreiseformular / Visantrag mal nur in einer Dir unbekannten Sprache vorliegen:
In Deutschland ansässige Botschaften (s.u.) bieten Visaantragsformulare u.ä. oft als Download in deutscher Sprache an.

Visum: Gültigkeitsdauer <-> Aufenthaltsdauer

Zwei Datumsangaben sind bei Visa wichtig und zu unterscheiden:
- Genehmigte Aufenhaltsdauer = Die Zeit, in der man im Visum gebenden Gastland dank des Visums verbringen kann
- Visum-Gültigkeitsdauer: Da oftmals der genaue Einreisezeitpunkt nicht bekannt ist, haben Visa gemeinhin einen Gültigkeitszeitraum, während dessen man im Reiseland einreisen kann, um danach die ab Einreise laufende genehmigte Aufenthaltsdauer im Urlaubsland verbringen zu können.

Professioneller Visumdienst?

Wie gesagt, für die meisten Länder brauchen Deutsche kein Visum im Voraus zu beantragen.
Auch für die Restlichen kann man sich den Formularkram mit dem Konsulat sparen, wenn man gegen Bezahlung einen professionellen Visumsdienst mit der Beantragung seines Visums beauftragt. Adressen von Visadiensten Weltreise-Links , Erfahrungen damit: WRF-Suche.  


Visumslaufzeit zu kurz für geplanten Aufenthalt? - Visumsverlängerung!


Keine Panik: Immer mehr Länder gehen dazu über, (bei Einreise) zunächst Visa für einen Teilzeitraum zu gewähren, die man später staatssäckelfüllend verlängern kann. Wiederkehrende Gänge zur Immigration zwecks Aufenthaltsverlängerung sind für viele Expats ein 3-6 monatlich wiederkehrendes Ritual, zu dem man typischer Weise neben dem (noch > 6 Monate gültigen) Reisepass mit Visum auch 2 Passbilder, einen Weiterreisenachweis und Bargeld (Kreditkarten werden meist nicht akzeptiert) zur Immigraionsbehörde mitbringen muss.
- Visum laut auswaertiges-amt.de nicht verlängerbar?
Manche Länder unterscheiden auch bei touristischem Aufenthalt verschiedene Visumsarten und gelegentlich sind z.B. "Visa on Arrival", deren Formblätter man erst im Flugzeug ausfüllt und die dann vom Immigrationsbeamten als Stempel in den Reisepass gedrückt werden, nicht verlängerbar.
Bevor sie auslaufen kann man sich in aller Regel aber bei der Immigration vor Ort ein Anschlußvisum besorgen.
Alternative zur regulären Visumsverlängerung ist die mancherorts billig durchführbare vorübergehende Ausreise ins Nachbarland (z.B. für eine Nacht engl. "visa run"), um dann bei Wieder-Einreise ein neues Einreisevisum zu erhalten. Manche Länder schreiben auch eine etwas längere Mindestaufenthaltszeit (meist 2-3 Tage ) im Ausland vor, bevor man wieder einreisen kann. Einige Länder (z.B. Thailand) begrenzen auch die jährliche maximale Aufenthaltszeit.
Aber das steht alles detailliert in o.g. Quellen und im Weltreiseforum - brauchst nur lesen.


Sonderfall Mitsegeln "Hand gegen Koje":

Zum Einreise-Spezialfall Mitsegeln "Hand gegen Koje" Kreuzfahrtalmanach-Immigration.

Touristenvisum - Arbeitsvisum:

In vielen Ländern schließt ein Touristenvisum die Aufnahme jeglicher Tätigkeit, einschließlich unbezahlter, aus. Der Aberglaube, man brauche für unentgeldete Tätigkeit im Ausland generell kein Arbeitsvisum, kann da je nach Politik und Verwaltungsgrad des Gastlandes unangenehme Folgen haben. Auch dazu findest Du Details über die o.g. Einreiselinks, die Erfahrungen anderer über die WRF-Suche.

Visum beim Working Holiday-Programm bzw. WWOOFen?

- Um gewünschte, klar definierte Ausnahmen von obiger Touristenvisa - Arbeitsvisaregelung zu machen, haben manche Länder, allen voran Australien, Neuseeland, Kanada und Japan ein "Working Holiday-Abkommen" mit Deutschland geschlossen und gewähren unter bestimmten Voraussetzungen Working Holiday Visa (WHV) oder Work & Travel Visa. Diese ermöglichen typischer Weise eine Aufenthaltsdauer von bis zu einem Jahr im Gastland - und die Aufnahme einer bezahlten Arbeit während dieser Zeit.
- Die wichtigste Internetadresse zum WWOOFen (Hand gegen Koje- Aufenthalte) lautet www.wwoof.org; über sie erfährst Du auch die (Visa-) Modalitäten der einzelnen Länder mit nationalem WWOOF-Programm.
Man braucht keinen kommerziellen Vermittler, um an Work & Travel teilzunehmen! Alle nötigen Infos, Links und Erfahrungen dazu stehen im Weltreiseforum!
Unterwegs im Ausland Arbeiten, WWOOFen, Praktika, Volontariate etc.

Unterschiede und Aufgabenbereiche von Botschaften und Konsulaten:

Für Einreisebelange zuständige Ländervertetungen im Ausland sind die Konsulate.
Eine Botschaft (sie ist die einmalig pro Ausland vorhandenen ständige diplomatische Vertretung) beherbergt i.d.R. auch eine Konsularabteilung.
Das deutsche Auswärtige Amt erklärt Aufgaben und Adressen des konsularischen Dienstes.
Hier haben wir die unterschiedlichen Aufgabenbereiche von Botschaften und Konsulaten gefunden.


Noch Visumsfragen?

Zu den jetzt noch offenen Einreisefragen existieren meist schon Antworten im WRF-Suche.

VisumsfragenGeldwerter Tipp:

Für EU-Bürger genügt ein Rückflugticket in irgendein europäisches Land, was den Preis eines "Alibi-Tickets" z.B. in der Südsee oder der Karibik erheblich(!) reduzieren kann.

Für Langzeitaufenthalte (z.B. Working Holidays) und für manche Länder genügt an Stelle des Rückreisenachweises auch der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel.
In einigen Ländern von Südostasien und Südamerika reicht dafür meist die Vorlage einer gültigen Kreditkarte.
Wie hoch andernfalls der Geldbetrag (pro Aufenthaltsmonat) etwa ist und wie der Nachweis ausreichender Geldmittel erbracht werden soll, ist meist den beim auswärtigen Amt bzw. EDA genannten nationalen Immigrationsseiten und der Beantwortung entsprechend länderspezifischer Fragen im Weltreiseforum zu entnehmen.
Manche Länder nennen aber für den "Nachweis ausreichender Mittel" gar keinen Geldbetrag.
Pauschalisierend über den erfahrenen Daumen gepeilt reicht der Nachweis eines verfügbaren Finanzrahmens zwischen 700-1000€ pro Reisemonat aus.

Visumsfragen Wichtig für alle Länder und Einreisesituationen:

Egal wie und wo Du den Einreisestempel, das Visum, den Vermerk im Reisepass bekommen hast:
Überprüfe direkt nach Erhalt, was da in Deinem Reisepass steht!
Auch Immigrationsbedienstete machen manchmal Fehler und sind nicht vor Missverständnissen gefeit!
Eine rechtzeitige Überprüfung, ob die Dir gewährte Aufenthaltsgenehmigung tatsächlich Deinen Erwartungen und Deinem Antrag entspricht, kann Dich vor unerwartetem Ärger, Overstay-Gebühren und unnötiger Rennerei schützen! (siehe dazu z.B. Weltreiseforum Thailand: Falscher Visastempel - Hilfe!)



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